Für Videoproduzenten: Konzeption und Produktionsprozess
Bereits bei der Planung eines Videos daran zu denken, wie es später von Menschen mit Behinderungen, von mobilen Nutzern oder von Nicht-Muttersprachlern genutzt wird, ist sehr zu empfehlen. Wie verschiedene Nutzergruppen im Internet unterwegs sind, erfahren Sie in unserer Rubrik: Wer profitiert?
Seheingeschränkte Nutzer mitdenken
Damit blinde Menschen von Online-Videos profitieren können, sollten alle Informationen, die für das Verständnis des Films wichtig sind, auch akustisch vermittelt werden. So kann später auf die Bereitstellung einer Audiodeskription verzichtet werden.
Ist die Übertragung von informationstragendem Bildgeschehen in Sprache nicht möglich, kann ein bewusster Einbau von Pausen helfen. Stehen nämlich ausreichend Pausen zur Verfügung, kann die Filmtonspur später einfacher um eingesprochene Textelemente der Audiodeskription ergänzt werden.
Höreingeschränkte Nutzer und Nicht-Muttersprachler mitdenken
Mäßiges Sprechtempo und verständliche Sprache erleichtern es allen, gut zu verstehen. Sie machen es im Anschluss aber auch leichter, Untertitel einzufügen, die nah am Original sind und gut mitgelesen werden können. In Spielfilmen ist das sicherlich nicht immer möglich, aber in Filmen mit Lehrinhalten sollte darauf geachtet werden.
Anforderung gemäß BITV/EN 301 549
Verzichten Sie auf Bildinhalte, die im Zeitraum von einer Sekunde häufiger als dreimal aufblitzen. Bei Menschen mit Epilepsie kann dies einen Anfall auslösen (vgl. Prüfschritt 9.2.3.1 Verzicht auf Flackern).