Was verlangt die BITV?

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 definiert unter § 4 Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache, Anforderungen an die Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache:

„Auf der Startseite des Internet- oder Intranetangebotes … sind gemäß Anlage 2 folgende Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache bereitzustellen:

  1. Informationen zum Inhalt,
  2. Hinweise zur Navigation,
  3. eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit,
  4. Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache oder in Leichter Sprache.“

In der Anlage 2, Teil 2 der BITV 2.0 sind zudem Regeln definiert, die beim Schreiben in Leichter Sprache einzuhalten sind. Diese entsprechen in vielen Punkten dem Regelwerk des Netzwerkes Leichter Sprache.

Zuvor wurden Unterschiede zwischen Leichter Sprache und Einfacher Sprache erläutert. In der Praxis fällt auf, dass einige Internetauftritte unter der Rubrik Leichte Sprache eher Einfache Sprache zur Verfügung stellen. Solange es keine präzisen Definitionen der beiden Sprachstile gibt, ist dies nicht verwunderlich. Anhand der Regeln der BITV wird aber deutlich, dass mit Leichter Sprache tatsächlich das niedrigschwellige Angebot der Leichten Sprache gemeint ist:

  1. Abkürzungen, Silbentrennung am Zeilenende, Verneinungen sowie Konjunktiv-, Passiv- und Genitiv-Konstruktionen sind zu vermeiden.
  2. Die Leserinnen oder Leser sollten, soweit inhaltlich sinnvoll, persönlich angesprochen werden.
  3. Begriffe sind durchgängig in gleicher Weise zu verwenden.
  4. Es sind kurze, gebräuchliche Begriffe und Redewendungen zu verwenden. Abstrakte Begriffe und Fremdwörter sind zu vermeiden oder mit Hilfe konkreter Beispiele zu erläutern. Zusammengesetzte Substantive sind durch Bindestrich zu trennen.
  5. Es sind kurze Sätze mit klarer Satzgliederung zu bilden.
  6. Sonderzeichen und Einschübe in Klammern sind zu vermeiden.
  7. Inhalte sind durch Absätze und Überschriften logisch zu strukturieren. Aufzählungen mit mehr als drei Punkten sind durch Listen zu gliedern.
  8. Wichtige Inhalte sind voranzustellen.
  9. Es sind klare Schriftarten mit deutlichem Kontrast und mit einer Schriftgröße von mindestens 1.2 em (120 Prozent) zu verwenden. Wichtige Informationen und Überschriften sind hervorzuheben. Es sind maximal zwei verschiedene Schriftarten zu verwenden.
  10. Texte werden linksbündig ausgerichtet. Jeder Satz beginnt mit einer neuen Zeile. Der Hintergrund ist hell und einfarbig.
  11. Es sind aussagekräftige Symbole und Bilder zu verwenden.
  12. Anschriften sind nicht als Fließtext zu schreiben.
  13. Tabellen sind übersichtlich zu gestalten.