Der BITV-Test
Ist unser Internetauftritt schon barrierefrei? Das fragen sich viele Anbieter von Webseiten. Ein Test der Barrierefreiheit ermöglicht es, den Status quo eines vorhandenen Auftritts zu überprüfen und – falls vorhanden – gute Zugänglichkeit zu attestieren. Aber auch um die barrierefreie Entwicklung von Internetseiten zu unterstützen, sind Testverfahren sinnvoll. Sie helfen, bestehende Mängel zu identifizieren und zu korrigieren.
In BIK-Vorgängerprojekten wurde in enger Abstimmung mit Selbsthilfeverbänden von Menschen mit Behinderungen, kompetenten Webagenturen und Expert:innen für Barrierefreiheit der BIK BITV-Test entwickelt. Seit 2005 ist er das etablierte Verfahren zur umfassenden und zuverlässigen Prüfung der Barrierefreiheit von Websites und Webanwendungen in Deutschland und wird stetig an aktuelle Standards und Rechtsetzungen angepasst.
Der BIK BITV-Test (Web)
Der BITV-Test prüft die Zugänglichkeit von Internetseiten auf Basis der deutschen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Die BITV 2.0 in der neuesten Version vom 21. Mai 2019 verweist in § 3 ‚Anzuwendende Standards‘ auf geltende europäische Normen. Für das Web ist dies die EN 301 549 (aktuell gilt EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) (PDF, 2,17 MB)). Diese EN verweist im Annex A in der Tabelle A.1 (PDF) auf Anforderungen, die für Web-Content normativ verpflichtend sind. Der BIK BITV-Test (Web) hat aktuell 98 Prüfschritte und schließt mit einem ausführlichen Testbericht ab. Sind alle geprüften Seiten des Angebots BITV-konform, wird das BIK-Prüfzeichen für Barrierefreiheit im Internet vergeben. Der Webauftritt wird dann in die Liste "Barrierefreie Websites" aufgenommen. Durchgeführt wird der BIK BITV-Test (Web) von Expert*innen eines deutschlandweiten Prüfverbunds.
Seit November 2024 gibt es zusätzlich auch einen BIK BITV-Test + WCAG 2.2 (Web). Er ist interessant für Anbieter, die sich zukunftsorientiert aufstellen wollen, da WCAG 2.2 bis 2025 in die in Überarbeitung befindliche EN 301 549 integriert werden soll. Dieser Test empfiehlt sich daher zum Beispiel für Organisationen, die dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet sind.
Weitere Informationen: Der BIK BITV-Test