Bei Relaunch und Neuentwicklung

Ein Relaunch oder eine komplette Neuentwicklung sind der geeignete Zeitpunkt um das Vorhaben „barrierefreies Webdesign“ in Angriff zu nehmen. Formulieren Sie Barrierefreiheit von Anfang an als Ziel.

Beauftragung und Auswahl einer Agentur

Viele Agenturen haben sich noch nicht mit barrierefreiem Webdesign beschäftigt. Dies hat zur Folge, dass sich auch deren Mitarbeiter zunächst in das Thema einarbeiten müssen. Agenturen, die schon nachweislich barrierefreie Webauftritte entwickelt haben, finden Sie auf unserer Liste "Empfehlenswerte Agenturen".

Um die barrierefreie Entwicklung des Webauftritts auszuschreiben, können Sie folgende Formulierung nutzen:

„Der zu realisierende Internetauftritt muss alle Vorgaben der BITV bzw. der geltenden EN 301 549 erfüllen.“

Falls WCAG-Konformität gewünscht ist:

„… muss alle Vorgaben der Konformitätsstufe AA der WCAG 2.1 erfüllen.“

Wenn Sie das BIK Prüfzeichen für Barrierefreiheit anstreben, können Sie bereits in der Ausschreibung deutlich machen, dass die oben genannten Anforderungen überprüft werden:

„Der zu realisierende Internetauftritt muss einen BIK BITV-Test mit BITV-konform abschließen.“

Alternativ:

„…muss den BIK WCAG-Test mit WCAG-konform abschließen.“

Erfolgt eine Ausschreibung bzw. benötigen Sie Anhaltspunkte zur Auswahl einer geeigneten Agentur, fordern Sie Unterlagen und Nachweise, zum Beispiel:

  • Ein Konzept zur barrierefreien Realisierung des Auftritts (z.B. kann die Agentur darstellen, welches CMS und welche Techniken genutzt werden und ob diese Barrierefreiheit unterstützen)
  • Referenzen zu durchgeführten barrierefreien Projekten

Konzeption

Zu Beginn des Projekts gilt es im Hinblick auf Barrierefreiheit zu beachten:

  • Nutzung externer Quellen: Falls Sie Module von Drittanbietern nutzen, zum Beispiel Online-Karten, Chat-Funktionen, Kommentardienste, Buchungsmodule, achten Sie auf deren Zugänglichkeit und Anpassbarkeit. All diese Quellen können die Barrierefreiheit eines ansonsten gut umgesetzten Webangebots beeinträchtigen.
  • Vorhandene interne Quellen: Oft sind bestehende interne Quellen, etwa Datenbanken, Dokumente oder Prozesse nicht barrierefrei. Hier ist zu fragen: Was lässt sich integrieren, was sollte neu gestaltet werden?
  • Optimierung für unterschiedliche Ausgabegeräte: Webangebot werden heute meist auch für mobile Ausgabegeräte optimiert. Das responsive Design liefert etwa eine einspaltige Darstellung des Auftritts. Auch in den mobilen Ansichten ist darauf zu achten, dass die Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllt sind.

Umsetzung durch die Agentur

Für Agenturen, die noch neu im Feld Barrierefreiheit sind, stellen wir auf dieser Website den Leitfaden Barrierefreiheit für Agenturen zur Verfügung. Zur Unterstützung der Entwicklung empfiehlt sich die Durchführung eines BIK BITV- oder WCAG-Tests durch die Prüfstellen des Prüfverbunds. Vorhandene Mängel können schon in ersten Templates untersucht werden, um zu verhindern, dass Fehler auf alle Seiten übertragen werden.

Redakteur:innen qualifizieren

Nachhaltig barrierefrei sind nur Angebote, bei denen auch die Redakteur:innen und Autor:innen wissen, wie Webinhalte barrierefrei zu gestalten sind. Dazu gehören zum Beispiel eine gute Überschriftenhierarchie und Bilder mit Alternativtexten. Tragen Sie dafür Sorge, dass die mit der Pflege des Angebots betreuten Mitarbeiter:innen entsprechend qualifiziert werden. In der Regel bieten die Webagenturen Schulungen hierzu an, Hilfestellung leistet der Leitfaden Webinhalte barrierefrei pflegen.

Überprüfung der Barrierefreiheit

Um sicher zu gehen, dass der Webauftritt barrierefrei umgesetzt ist und von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen genutzt werden kann, empfiehlt sich eine umfassende und zuverlässige Prüfung. Mit den von BIK entwickelten Testverfahren kann man entscheiden, ob man eine Auswertung und Zertifizierung nach der deutschen BITV oder der internationalen WCAG wünscht. Weitere Informationen finden Sie unter www.bitvtest.de.