Bundestag hat Gesetz zur Barrierefreiheit öffentlicher Webangebote beschlossen

21. Juni 2018

Zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit öffentlicher Websites hat der Deutsche Bundestag am 14. Juni 2018 eine Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes beschlossen.

Was ist neu? Auch bisher waren Dienststellen und Einrichtungen des Bundes durch das Behindertengleichstellungsgesetz zu barrierefreiem Internet gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) verpflichtet. Durch die Vorgaben der EU-Richtlinie 2016/2102 fallen zukünftig zirka 153 weitere Stellen in den Geltungsbereich des Gesetzes.

Außerdem müssen öffentliche Stellen zukünftig eine Erklärung zur Barrierefreiheit abgeben, in der unter anderem zu beschreiben ist, welche Teile eines Webangebotes nicht barrierefrei sind und warum dies so ist.

Die EU-Richtlinie fordert von den Nationalstaaten die Einhaltung der Richtlinie zu kontrollieren. Hierzu soll auf Bundesebene eine Überwachungsstelle für die Barrierefreiheit von Informationstechnik als eigenständige, unabhängige Abteilung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (§ 13 BGG) eingerichtet werden.

Genauere Anforderungen an das Verfahren der Überwachung oder an die Barrierefreiheitserklärung verabschiedet die EU voraussichtlich im Juli in Form von Durchführungsrechtsakten. Im Anschluss wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales entsprechende Rechtakte für Deutschland erlassen.

Anfang Juli passiert das geänderte Behindertengleichstellunggesetz noch den Bundesrat. Schon jetzt hat es Vorbildcharakter für die Bundesländer. Denn auch sie müssen bis zum 23. September die EU-Richtlinie umsetzen und passende Gesetze erlassen.

In unserer Rubrik 'Barrierefreiheit für Kommunen und soziale Organisationen' finden Sie ausführliche Hinweise zur EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Webangeboten öffentlicher Stellen sowie zahlreiche Hilfen und Leitfäden zur Umsetzung von Barrierefreiheit.