Erklärung zur Barrierefreiheit

Letzte Version dieser Erklärung: 27. Oktober 2022

Die DIAS GmbH ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://bik-fuer-alle.de/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) vollständig vereinbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde zuletzt am 27. Oktober 2022 überprüft.

Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sind die vorgenommenen Bewertungen der DIAS GmbH in Form einer BITV-Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Bitte senden Sie eine E-Mail an lerche@dias.de, wenn Sie Folgendes finden:

  • Inhalte, die schwer zugänglich sind,
  • Inhalte, die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG-konform sind,
  • Inhalte, die inhaltlich unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten.

Durchsetzungsverfahren

Wenn wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeiten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden. Diese Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen oder deren Verbänden und öffentlichen Stellen des Bundes außergerichtlich beizulegen.

Da das Projekt 'BIK für Alle' vom Bund aus der Ausgleichsabgabe finanziert wurde, ist dies auch für uns die zuständige Schlichtungsstelle. Im Internet ist sie erreichbar unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Unsere Sprache

Wir bemühen uns, unsere Artikel so zu schreiben, dass sie auch von Besuchern verstanden werden, die mit dem Thema nicht so vertraut sind. Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach ein Artikel die Sachverhalte unnötig kompliziert darstellt.

Leichte Sprache

Für Besucher, deren Lesekompetenz oder Sprachverständnis nicht ausreicht, um Texte in deutscher Alltagssprache erfassen zu können, haben wir die wichtigsten Informationen in Leichte Sprache übersetzen lassen. Sie finden den Verweis im Servicemenü von BIK für Alle: Leichte Sprache.

Gebärdensprache

Für gehörlose Menschen bieten wir eine Übersicht über das Projekt BIK für Alle in Gebärdensprache an. Den Link zum dem Video finden Sie ebenfalls im Servicemenü: Gebärdensprache.