Fluggesellschaften sind zu barrierefreiem Internet verpflichtet

22. Oktober 2015

Das amerikanische Verkehrsministerium verpflichtet alle ausländischen Airlines, die in die USA fliegen, zu einem barrierefreien Internetauftritt. Auch deutsche Fluggesellschaften wie Lufthansa, Condor oder Air Berlin müssen bis Ende des Jahres zumindest die Kernbereiche ihrer Webseiten zugänglich gestalten.

Mit dem Air Carrier Access Act aus dem Jahr 2013 verpflichtet das amerikanische Verkehrsministerium (US Department of Transportation) auch ausländische Airlines, die in die USA fliegen, zu Barrierefreiheit. Auch deutsche Fluggesellschaften müssen bis Ende 2015 die Kernbereiche ihrer Webseiten an den internationalen Barrierefreiheits-Standard WCAG 2.0. Level A und AA anpassen. Als Kernbereiche, die bis Ende des Jahres standardkonform sein müssen, gelten z.B. die Flugpläne, die Flugbuchung und das Online-Check-In. Bis Ende 2016 muss dann der ganze Auftritt barrierefrei sein.