Tauziehen um den European Accessiblity Act geht weiter

7. September 2017

Mit der Richtlinie „European Accessibility Act“ sollen erstmals auch bestimmte Branchen der Privatwirtschaft zu barrierefreien Webangeboten verpflichtet werden. Die Selbsthilfe behinderter Menschen sieht nun die Gefahr, dass von den ursprünglich geplanten Vorgaben nicht mehr viel übrig bleibt.

Der Richtlinienvorschlag zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen der Europäischen Kommission wird seit fast zwei Jahren diskutiert. Am 14. September 2017 soll nun unter anderem über die Änderungsvorschläge des europäischen Ausschusses „Binnenmarkt und Verbraucherschutz“ (IMCO) abgestimmt werden. Das European Disability Forum (EDF), die europaweite Interessensvertretung behinderter Menschen fordert die Parlamentarier nun auf, sich gegen eine Abschwächung des Rechtsaktes auszusprechen. So sollten zum Beispiel kleine und mittlere Unternehmen nicht aus der Verpflichtung genommen werden, sich um die Barrierefreiheit ihrer Webseiten zu kümmern.

Ursprünglich war geplant, bis Ende des Jahres eine gemeinsame Ausrichtung des European Accessibilty Acts zu erreichen, ob dieses Ziel jedoch eingehalten wird, ist fraglich.

Informationen des Europäischen Parlaments: Europaischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit