EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites und Apps öffentlicher Stellen tritt in Kraft

9. Dezember 2016

Die EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am 20. Tag nach Veröffentlichung in Kraft.

Die EU-Richtlinie verpflichtet öffentliche Stellen - beispielsweise Verwaltungen, Gerichte, Polizeistellen, öffentliche Krankenhäuser, Universitäten und Bibliotheken - zu barrierefreien Internetseiten und mobile Anwendungen. Damit wird in Deutschland Barrierefreiheit zukünftig auch auf kommunaler Ebene verpflichtend.

Als Standard für Barrierefreiheit wird die europäische Norm EN 301 549 genannt, die bezüglich webbasierter Angebote die WCAG wiedergibt.

Die Rechtsetzung ist am 02.12.2016 unter dem Titel RICHTLINIE (EU) 2016/2102 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen im Amtsblatt veröffentlicht worden und muss nach Inkrafttreten innerhalb von 21 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Die Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten die Einhaltung der Anforderungen überprüfen und der EU-Kommission Bericht erstatten. Entsprechend wurde der Kommission die Befugnis für einen delegierten Rechtsakt zur Konkretisierung eines gemeinsamen Evaluations- und Monitoringverfahrens übertragen.

Weitere Informationen zu Rechtssetzungen und Richtlinien rund um die Barrierefreiheit webbasierter Angebote finden Sie in unserer Rubrik Gesetzgebung und Standards.