Rückblick auf unsere Informationsveranstaltung „Webangebote gemäß EU-Richtlinie 2102 umsetzen“

Am 17. Oktober 2018 führte BIK für Alle gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Informationsveranstaltung zur EU-Richtlinie 2102 „über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen“ durch. Die Veranstaltung fand im Kleisthaus, dem Amtssitz des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, statt.

Heike Clauss, Leitung des Projekts BIK für Alle, begrüßte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und übernahm die Moderation des Tages. Einleitend sprachen Vanessa Ahuja, die im BMAS die Abteilung V „Belange behinderter Menschen, Prävention und Rehabilitation, Soziale Entschädigung und Sozialhilfe“ leitet, sowie Jürgen Dusel, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, ein Grußwort.

Gastgeber und Veranstalter der Veranstaltung

Jürgen Dusel, Vanessa Ahuja, Heike Clauss und Kai Morten (von links nach rechts)

Nach einer kurzen Sensibilisierung, welche Nutzergruppen von barrierefreien Webangeboten profitieren, erläuterten Heike Clauss von BIK für Alle und Kai Morten vom BMAS-Referat Va 1 "Grundsatzfragen der Behindertenpolitik" die rechtlichen Grundlagen.

Heike Clauss ging auf die Vorgaben der EU-Richtlinie 2102 „über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen“ ein. Detaillierte Informationen hierzu sind in der BIK-Rubrik EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Webangeboten öffentlicher Stellen zusammengefasst.

Kai Morten stellte die deutsche Gesetzgebung zur EU-Richtlinie vor: Auf Bundesebene erfolgte die Umsetzung der EU-Richtlinie im Juli 2018 durch das Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Das Gesetzt definiert die Änderungen im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). In den deutschen Bundesländern werden zurzeit ebenfalls die erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen ergriffen: Größtenteils befinden sich entsprechende Gesetzentwürfe in den parlamentarischen Verfahren; einzelne Bundesländer haben bereits den Vollzug gemeldet, etwa Bayern und Brandenburg.

Im BGG sind im Abschnitt 2a Barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen des Bundes folgende Änderungen in Kraft getreten:

  • Anwendungsbereich auf öffentliche Stellen des Bundes erweitert (§ 12 BGG)
  • Anpassung von Internet und Intranet zum einheitlichen Begriff „Websites“
  • Streichung der unbestimmten „schrittweisen“ Umsetzung – die Anforderungen gelten jetzt unmittelbar
  • Regelung zur Barrierefreiheit elektronisch unterstützter Verwaltungsabläufe ab 2021
  • Ausnahmeregelung für den Fall der unverhältnismäßigen Belastung
  • Pflicht zur Erstellung einer Erklärung zur Barrierefreiheit mit Feedbackmechanismus
  • Errichtung einer Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik als eigenständige, unabhängige Abteilung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (§ 13 BGG)
  • Durchsetzungsverfahren bei der Schlichtungsstelle, angesiedelt seit 2016 beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Kai Morten erläuterte außerdem, dass die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 im Moment aktualisiert und an die Änderungen im BGG und die aktuelle europäische Norm EN 301 549 angepasst wird. Beim BMAS wurde dafür eine Nationale Expertengruppe mit Sachverständigen eingerichtet.

Die EN 301 549 V2.1.2 (PDF, 2 MB) wurde vom Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) aufgrund eines Folgemandats der EU-Kommission überarbeitet, um den seit Juni 2018 veröffentlichten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 zu entsprechen. Das Ergebnis der Überarbeitung liegt der Kommission vor und dürfte in Kürze als harmonisierte europäische Norm verkündet werden. Angestrebt wird, in der BITV-neu auf eine verlässliche deutsche Sprachfassung, eine DIN-EN 301 549, zu verweisen oder Teile der Norm als Anlage der BITV zu nehmen.

Vortragsraum mit Gästen und Gebärdensprachdolmetscherinnen

Die Vorträge des Nachmittags drehten sich hauptsächlich um die Umsetzung barrierefreier Webangebote. Einführend informierte Simone Lerche, Referentin des Projekts BIK für Alle, dass für die Umsetzung der Barrierefreiheits-Anforderungen gemäß WCAG der beauftragte IT-Dienstleister und die Webredakteure zuständig sind. Sie stellte heraus, welche Aspekte eine effiziente Umsetzung unterstützen können:

  • Planen Sie bei einem Relaunch oder einer Neuentwicklung Barrierefreiheit von Anfang an ein, denn nachträgliches Optimieren kann manchmal schwierig sein.
  • Binden Sie möglichst erfahrene IT-Dienstleister ein: Eine Möglichkeit, diesen zu finden, bietet die Liste Sites & Agenturen, die seit 2005 von BIK gepflegt wird und Agenturen listet, die mindestens einen Barrierefreiheits-Tests mit sehr gutem Ergebnis abgeschlossen haben.
  • Beauftragen Sie Ihren IT-Dienstleister explizit zu einer barrierefreien Umsetzung, etwa durch die Vorgabe „Der zu realisierende Internetauftritt muss alle Vorgaben der Priorität I der BITV 2.0 erfüllen.“ Orientieren Sie sich bei der Nennung der Vorgabe an der für Ihre öffentliche Stelle gültigen, aktuellen Norm.
  • Informieren Sie die Webredakteure im eigenen Haus und verankern Sie die relevanten Barrierefreiheits-Kriterien im Styleguide. Umsetzungshinweise gibt der BIK-Leitfaden für Online-Redakteure.

Simone Lerche stellte außerdem BIK-Umsetzungshilfen vor, etwa Leitfäden und Webinare sowie den BITV-/WCAG-Test als Expertentest und als kostenfreie Selbstbewertung.

Danach informierte Markus Erle von der axes4 GmbH über die Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten und zeigte auch hier Umsetzungswege auf. Sein Folienvortrag steht im axesPDF Blog unter 3 Wege zur PDF-Barrierefreiheit zur Verfügung.

Informationen aus der Praxis lieferten die beiden letzten Tagesordnungspunkte:

In einem Interview berichteten Agnes Heesch, verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit und Stadtkommunikation von Bad Oldesloe, und Katrin Wiese-Dohse, Geschäftsführerin der Advantic GmbH, wie die Stadt Bad Oldesloe vorgegangen ist, um ihren Webauftritt badoldesloe.de barrierefrei zu gestalten und den BITV-Test erfolgreich mit dem Prüfsiegel 90plus abzuschließen.

Interviewsituation

Heike Clauss befragte Agnes Heesch (Mitte) und Katrin Wiese-Dohse zur barrierefreien Umsetzung des Stadtportals.

Zudem war Timo Keller von ITEOS, dem neuen Verbund der Baden-Württembergischen Rechenzentren, zu Gast und stellte das ITEOS-Konzept zur technischen Weitentwicklung von Websites im laufenden Betrieb als Best-Practice-Beispiel vor. Kernstück ist eine intelligente Schnittstellenarchitektur, welche die Online-Dienste einer Kommune so weit wie möglich harmonisiert, um die Barrierefreiheit über alle Online-Angebote hinweg zu gewährleisten.

Timo Keller am Rednerpult
Timo Keller stellte das ITEOS-Konzept vor.

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