Leitfaden zur Umsetzung

Der folgende Leitfaden versucht, Webanbietern Hilfestellung für die Umsetzung der Anforderungen der BITV an Leichte Sprache zu bieten.

Soll ich selbst übersetzten oder die Übersetzung beauftragen?

Vorhandene alltagssprachliche Texte in Leichte Sprache zu übersetzen ist sehr viel schwieriger als man zunächst denkt. Beschäftigt man sich erstmalig mit der Zielgruppe kognitiv behinderter Menschen und der Leichten Sprache, ist der Zeitaufwand für die Übersetzung recht groß, während die Qualität oft zweifelhaft bleibt.

Für Webanbieter, die nur einmalig eine Übersetzung eines begrenzten Textkontingents benötigen, ist es in der Regel auch ökonomisch sinnvoll, professionelle Übersetzer zu beauftragen. Die Übersetzung einer DIN A 4 Seite wird ab ca. 80 Euro angeboten.

Wenn Ihnen kein Budget für die Übersetzung zur Verfügung steht oder Sie Interesse haben, sich selbst in das Thema einzuarbeiten, dann

  1. versuchen Sie eine Schulung in Anspruch zu nehmen,
  2. lassen Sie zumindest die ersten Texte / Übersetzungsversuche durch Übersetzungsagenturen und deren Prüfer aus der Zielgruppe prüfen.

Wen kann ich beauftragen?

Es gibt inzwischen viele Agenturen und Einzelpersonen, die Übersetzungen anbieten. Eine Adresssammlung finden Sie in der Rubrik Agenturen für Leichte Sprache. Drei Netzwerke versuchen, Qualitätsstandards zu etablieren und weiterzuführen.

Netzwerk Leichte Sprache e. V.

Viele Übersetzungsbüros sind dem Netzwerk Leichte Sprache e.V. angeschlossen. Aus Praxisvertretern entstanden, veröffentlicht das Netzwerk seit 2009 Regeln für Leichte Sprache. Aufgenommen wird, wer die Regeln für Leichte Sprache des Netzwerkes einhält und seine Übersetzungen von Menschen mit kognitiven Einschränkungen prüfen lässt. Die Mitglieder können ein Qualitätssiegel vergeben.

Lebenshilfe Gesellschaft für Leichte Sprache e.G.

Die Lebenshilfe Gesellschaft für Leichte Sprache e.G. hat es sich zum Ziel gesetzt, ein Qualitätssiegel für die Einhaltung von Übersetzungsstandards zu entwickeln.

Capito

Capito ist ein Franchise Netzwerk, das barrierefreie Informationen unter dem Gütesiegel „Leicht Lesen“ anbietet. Übersetzungen werden je nach Zielgruppe in drei Schwierigkeitsstufen erstellt. Dabei orientiert sich Capito an dem Gemeinsamen Europäischen Rahmen für Sprachen (Fremdsprachen). Zu den Qualitätsvorgaben gehört, dass mindestens 3 Prüfer der Zielgruppe die Information verstanden haben.

Was können Sie von einem Übersetzungsbüro erwarten können:

  • Ein Angebot für die Übersetzung, etwa Preis pro DIN A4 Seite oder nach Zeichen
  • Als Ergänzung zur Leichten Sprache werde Illustrationen empfohlen, erkundigen Sie sich ggf., ob der Dienstleister diese mit anbietet
  • Das Übersetzungsbüro sollte übersetzte Texte durch die Zielgruppe prüfen lassen oder zumindest in engem Austausch mit Menschen mit kognitiven Einschränkungen stehen
  • Wenn Sie in der Übersetzung in Leichter Sprache inhaltliche Fehler finden, sollte der Dienstleister zumindest einen Korrekturgang ohne Zusatzkosten durchführen.

Einige Übersetzungsbüros bieten spezielle Leistungen im Bereich Internet und Leichte Sprache an. Etwa die Erstellung von Navigationshinweisen, wie in der BITV gefordert oder eine Usability-Prüfung des gesamten Auftritts durch die Zielgruppe.

Welche Inhalte soll ich in Leichter Sprache anbieten?

Die Anforderungen der BITV sind recht allgemein definiert, sie besagen, dass folgende Erläuterungen in Leichter Sprache bereitzustellen sind:

  • Informationen zum Inhalt,
  • Hinweise zur Navigation,
  • eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit,
  • Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache oder in Leichter Sprache.

Im Folgenden erläutern wir die Anforderungen der Reihe nach:

Informationen zum Inhalt des Webauftritts

Klar ist, dass laut BITV nicht der gesamte Webauftritt übersetzt werden muss. Die Anforderung „Informationen zu Inhalt“ lässt dem Webanbieter jedoch einen breiten Spielraum.

Bedenken Sie bei der Auswahl von Inhalten zunächst die Funktion von Leichter Sprache: Sie soll Menschen mit kognitiven Einschränkungen den Zugang zu Wissen verschaffen und die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Vor diesem Hintergrund ist es grundsätzlich sinnvoll, Informationen aus den unterschiedlichsten Themenfeldern zu übersetzen.

Empfehlungen für die Auswahl von Inhalten:

  • Vorstellung der Organisation: welche Zweck erfüllt die Verwaltung / das Unternehmen? Was ist die Hauptaufgabe und wer ist die Zielgruppe? Auch die Beschreibung der Struktur einer Verwaltung kann sinnvoll sein, wenn es unterschiedliche Anlaufstellen für Bürger gibt.
  • Die wichtigsten Aussagen des Internetauftritts: Wozu dient der Auftritt? Gibt es wesentliche Informationen/Inhalte, die sich für die Übersetzung eignen? Übersetzungen sind in der Regel nur für Themen des allgemeinen Interesses sinnvoll. Informationen für eine spezielle Zielgruppe, z.B. Naturwissenschaftler, Rehaforscher müssen nicht übersetzt werden.
  • Informationen, die im praktischen Lebenszusammenhang aller Menschen stehen, und deshalb auch für Menschen mit kognitiven Einschränkungen wichtig sein können. Ein Beispiel: Ein Landkreis informiert über den Umgang mit Abfall und Mülltrennung.
  • Informationen, die speziell für Menschen mit kognitiven Einschränkungen wichtig sind. Wie beantragt man einen Schwerbehindertenausweis? Wer berät Menschen mit kognitiven Einschränkungen? Wo gibt es inklusive Sport- oder Kulturangebote?
  • Informationen zu den Hauptrubriken des Auftritts. Für die Zielgruppe von Leichter Sprache ist bei dem Besuch eines Internetauftritts schnell ersichtlich, dass dort sehr viel mehr Informationen in „schwerer“ Sprache gegeben werden. Eine Frage kann also sein: welche Inhalte des Auftritts verpasse ich? Deswegen kann es hilfreich sein, die Inhalte der Rubriken des Internetauftritts anhand des Hauptmenüs kurz zu beschreiben. Menschen, die diese Texte nicht selbst erfassen können, die sich aber für die Themen interessieren, können dann ggf. persönliche Unterstützung hinzuziehen.

Wenn Sie die Auswahl von Inhalten nicht selbst treffen möchten, sprechen Sie mit dem Übersetzungsbüro. Dort wird man Ihnen ein Angebot für die Durchsicht des Webangebots erstellen.

Informationen zur Navigation

Die BITV besagt, dass Erläuterungen zur Navigation gegeben werden sollen. In der Begründung der BITV ist weiterhin zu lesen, dass Hinweise „… insbesondere zum grundsätzlichen Navigationsprinzip, bereitzustellen (sind). Hierzu gehört auch eine klare Identifizierung der Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, mit der Behörde Kontakt aufzunehmen.“

Nun könnte man fragen:

  • Warum soll die Navigation eines Internetauftritts erläutert werden, wenn man hierdurch auf Seiten kommt, die in schwieriger, für die Zielgruppe also kaum verständlicher Sprache geschrieben sind?
  • Haben Menschen mit kognitiven Einschränkungen, die sich im Internet bewegen, grundsätzliche Navigationsmethoden nicht schon gelernt?

Da es bislang kaum empirische Untersuchungen zu dem Thema Geistige Behinderung und Verhalten im Internet gibt, sind die folgenden Empfehlungen sicherlich nur ein Versuch, Hilfestellung zu geben:

  • Wenn wichtige Ansprechpartnern oder Anlaufstellen nicht im Bereich der Leichten Sprache genannt werden, sondern auf andere Seiten (evtl. in Alltagssprache) verwiesen wird, dann ist es sinnvoll, die Navigation dorthin zu erläutern bzw. eine Link dorthin zu setzen.
  • Wie alle Nutzer profitieren Menschen mit kognitiver Behinderung von einer übersichtlichen, konsistenten Navigation, wie sie auch in der BITV gefordert wird. Wird dies eingehalten, ist es relativ einfach, immer wiederkehrende Struktur- und Gestaltungsprinzipien zu beschreiben, z.B. das Hauptmenü ist oben/recht/links, die Farben für Links sind immer rot/blau, etc. Eine unübersichtliche Navigation ausführlich zu beschreiben, macht dagegen kaum Sinn.
  • Wenn es Informationsangebote oder Funktionen im Webauftritt gibt, die für die Zielgruppe dienlich sein könnten, z.B. ein Video, eine Vorlesefunktion oder die Möglichkeit, die Schrift größer zu stellen, dann sollte erklärt werden, wie man zu diesen Angebote kommt bzw. wie die Bedienung erfolgt.
  • Achten Sie darauf, dass sich Erklärungen zur Navigation und inhaltliche Informationen nicht vermischen. Dies erschwert das Verständnis. Eine klare Trennung der beiden Informationsbereiche ist sinnvoll, etwa durch zwei unterschiedliche Seiten. Nutzer, die keine Informationen zur Navigation benötigen, können sich dann ausschließlich auf die Inhalte konzentrieren.

Nachtrag 05/2019: Nach Projektabschluss neu hinzugekommen "Eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit"

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist eine neue Anforderung, die sich aus der Umsetzung der EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Webangeboten öffentlicher Stellen ergeben hat. Auf bitvtest.de erläutern wir, wie die Erklärung zur Barrierefreiheit in Alltagssprache verfasst wird. Die Erklärung dient dazu, Menschen mit Behinderungen über die Barrierefreiheit der Webseite zu informieren und eine Möglichkeit zu bieten, Feedback zu geben bzw. eine Schlichtungsstelle anzurufen. Besprechen Sie mit den eingebundenen Fachleuten für Leichte Sprache, wie die Informationen ihrer Erklärung zur Barrierefreiheit bestmöglich für die Leichte-Sprache-Zielgruppe aufbereitet werden können. Ein Praxisbeispiel finden Sie auf unserer Team-Usability-Webseite unter Erklärung zur Barriere-Freiheit.

Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Leichter Sprache

In der Regel werden die Informationen in Leichter Sprache in einer eigenen Rubrik zusammengefasst. Ist dies nicht der Fall, sollen schnell und gut ersichtliche Links auf weitere Informationen verweisen. Von dort aus muss der Nutzer dann wieder einfach weiter- oder zurücknavigieren können.

Informationen in Leichter Sprache veröffentlichen

Bei Personen mit kognitiven Einschränkungen lassen sich in der Regel Probleme feststellen in Bezug auf:

  • Wahrnehmung und Verarbeitung
  • Gedächtnis
  • Problemlösung
  • Aufmerksamkeit
  • Möglicherweise auch motorische Probleme oder Seheinschränkungen

Daraus resultiert ganz grob gesagt, dass Webangebote für die Zielgruppe möglichst einfach und übersichtlich, konsistent und fehlertolerant gestaltet sein sollten. Lenken Sie die Aufmerksamkeit auf die wirklich relevanten Informationen / Interaktionen und vermeiden Sie Ablenkungen, z. B. durch komplexes Layout mit vielen Bereichen, dynamischen Elementen usw.

Leichte Sprache – Link auf der Startseite

In der Begründung der BITV ist nachzulesen, dass das Informationsangebot in Leichter Sprache auf der Startseite eines Internetauftritts gekennzeichnet sein muss.

Der Link zu den Angeboten in Leichter Sprache sollte gut erkennbar auf der Startseite gesetzt werden. Neben dem Linknamen „Leichte Sprache“ kann das Europäische Logo von Inclusion Europe verwendet werden, es sorgt für die schnelle Erkennung des Angebots.

Designanforderungen beachten

Die Formatierung des Textes (ein Satz pro Zeile, Überschriften) wird durch das Übersetzungsbüro vorgenommen. Für die Einbindung des übersetzen Textes ist die Webagentur bzw. sind die Webredakteure  zuständig.

Folgende Vorgaben macht die BITV hierzu: „Es sind klare Schriftarten mit deutlichem Kontrast und mit einer Schriftgröße von mindestens 1.2 em (120 Prozent) zu verwenden. Wichtige Informationen und Überschriften sind hervorzuheben. Es sind maximal zwei verschiedene Schriftarten zu verwenden.“

Weitere Tipps:

  • Schrifttypen mit einer größeren Laufweite sind besser zu lesen
  • Der Zeilenabstand spielt für die Leserlichkeit eine wichtige Rolle und sollte entsprechend groß gehalten werden soll.
  • Geeignet ist ein einfarbiger heller Hintergrund, Hintergrundbilder oder alles andere was ablenkt, sollten vermieden werden
  • Das Menü / Klickbare Bereiche sollten nicht zu klein gestalten werden

Inhalte organisieren

Allein schon durch die Layout-Vorgaben werden Seiten in Leichter Sprache schnell sehr lang, es muss viel gescrollt werden. Grundsätzlich ist das vertikale Scrollen kein Problem, wichtig ist, dass die Inhalte in inhaltlich und visuell gut unterscheidbare Bereiche unterteilt werden. Also kleine, abgegrenzte Informationseinheiten, die durch aussagekräftige Überschriften unterteilt sind.

Werden die Seiten sehr lang, bietet es sich also an, mehrere Seiten und eine Navigation anzulegen. Für die Navigation/Menüführung  gelten die Vorgaben der BITV, sie sollte möglichst übersichtlich, einfach und konsistent gehalten werden. Denken Sie daran, auch die Linktexte in Leichter Sprache zu verfassen.

PDF in Leichter Sprache zur Verfügung stellen

Werden in der Rubrik Leichte Sprache PDF-Dateien angeboten, müssen sowohl Linktexte, also auch erläuternde Informationen in Leichter Sprache verfasst werden. Außerdem sollte ein Hinweis gegeben werden, dass es sich um ein PDF-Dokument handelt, evtl. auch ein Hinweis, wie man wieder auf die Webseite zurückkommt.

Barrierefreiheit des gesamten Webauftritts

Werden die Anforderungen der BITV für den gesamten Auftritt eingehalten, profitieren auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen. Darüber hinaus wird von Experten empfohlen:

  • Eine Vorlesefunktion zur Verfügung stellen (als integrierter Webdienst)
  • Eine Textvergrößerung anbieten
  • Videos oder auch Audioinhalte anbieten

Vertiefende Informationen: