Leitfaden für Webseiten-Anbieter

Sie sind über die gesetzlichen Vorgaben aufgeklärt, kennen die Vorteile von barrierefreiem Webdesign und möchten Ihren Internetauftritt zukünftig barrierefrei anbieten? Der folgende Leitfaden zeigt Anbietern von Webangeboten, wie Barrierefreiheit effizient und kostengünstig umgesetzt werden kann.

Barrierefrei – nach welchem Standard?

Oft herrscht Unsicherheit, welcher Standard bei der barrierefreien Webgestaltung zu berücksichtigen ist. Der weltweite Standard sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Die deutsche Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 bezieht sich auf den europäischen Standard, die EN 301 549 (aktuell gilt EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) (PDF, 2,17 MB)).

In der BITV gibt es zusätzliche Anforderungen, die wir in unserem Artikel Die BITV 2.0 – Was prüft der BITV-Test, was prüft er nicht? darstellen. Hilfestellung für die Umsetzung bieten unter anderem auch unser Leitfaden Leichte Sprache und Gebärdensprache und der Artikel Die Erklärung zur Barrierefreiheit.

Zum geeigneten Zeitpunkt starten

Generell empfehlen wir, bei einem anstehenden Relaunch das Thema Barrierefreiheit mit zu berücksichtigen. Ähnlich wie bei dem Bau eines Hauses, ist Barrierefreiheit am kostengünstigsten, wenn sie von Anfang an bedacht wird. Viele Auftritte großer Firmen befinden sich allerdings in einem permanenten Relaunch, oder die barrierefreie Umsetzung eilt, weil es gesetzliche Vorgaben gibt. Auf den folgenden Seiten geben wir für beide Fälle Empfehlungen:

Im laufenden Betrieb

Was ist zu bedenken, wenn Sie als Webseiten-Anbieter ein bestehendes Webangebot hinsichtlich Barrierefreiheit optimieren wollen?

Bei Relaunch und Neuentwicklung

Wie kann organisatorisch vorgegangen werden, wenn ein Webangebot neu gestaltet oder erstmals aufgesetzt werden soll?