Europäische Blindenunion veröffentlicht Positionspapier zum EAA

1. März 2018

Mit dem EU-Richtlinienvorschlag „European Accessibility Act“ (EAA) sollen die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen europaweit angeglichen werden. Vor den anstehenden Trilog-Verhandlungen hat die Europäische Blindenunion (EBU) nun eine Stellungnahme verfasst.

Denn es bestehe die Gefahr, dass der Richtlinienentwurf verwässert wird, so die EBU. Am 1. März beginnen die Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission, und zwar hinter geschlossenen Türen.

Um nochmals auf die Forderungen der Blindenselbsthilfe hinzuweisen, hat die EBU, unter Federführung des deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands, ein Positionspapier verfasst. Darin wird zum einen die flächendeckende Anwendung des EAA gefordert. Begrüßt wird, dass das Europäische Parlament auch U- und S-Bahnen, wie Busse und Bahnen zu barrierefreiem Web und Ticketautomaten verpflichten will. Auch die Einbeziehung von Tourismusdienstleistungen wird positiv gesehen.

Gefordert werden dagegen verbindliche Regeln für Fernsehanstalten, die Aufnahme von Anforderungen zur baulichen Barrierefreiheit sowie eine Minimierung der Ausnahmeregelungen. Der jetzige Entwurf sieht etwa eine Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen vor.

Das Positionspapier der EBU zum European Accessibility Act ist auf den Seiten des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) abrufbar. Weitere Informationen zum European Accessibility Act finden sich in unserer Rubrik Gesetzgebung und Standards.